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Wenn Sie mit rechtlichen Problemen konfrontiert
sind, kann ein versierter Rechtsanwalt viele gute Dienste
leisten.
Bei der Auswahl der Rechtsanwalts spielen neben
den fachlichen Kenntnissen des Rechtsvertreters auch die zu
erwartenden Kosten eine wesentliche Rolle.
Unsere Mandanten sollen von Anfang an wissen,
mit welchen Kosten sie zu rechnen haben. Wir versuchen deshalb,
bereits beim ersten Beratungsgespräch eine Vereinbarung
über die Abrechnung zu treffen.
Maßgeblich für alle österreichischen Rechtsanwälte
ist zum einen das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG),
zum anderen die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK
2005).
Darüber hinaus besteht vielfach die Möglichkeit individueller
Vereinbarungen (Stundensatz, Pauschalhonorar), um ein
faires und für den Mandanten interessantes Preis-Leistungsverhältnis
sicherzustellen.
Wir sind bemüht, unsere Mandanten so gut wie
möglich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.
Selten ist der exakte Arbeitsumfang allerdings
bereits zu Beginn der Vertretung genau bestimmbar.
Vor allem bei Gerichtsverfahren hängt viel vom Verhalten des
Gegners und damit vom Verfahrensablauf ab. Trotzdem versuchen
wir auch in solchen Bereichen, von Anfang an Klarheit
zu schaffen. Unsere Mandanten werden unter Berücksichtigung
des Streitwerts etwa über die Kosten eines (Klags-)schriftsatzes
und einer Verhandlung informiert.
Wir scheuen auch nicht davor zurück, von einer
Prozessführung abzuraten, wenn uns das Kostenrisiko zu hoch
erscheint. Die Entscheidung über die weitere Vorgangsweise
überlassen wir natürlich trotzdem stets unseren Mandanten.
Auf Klarheit und Offenheit gerade
in Fragen der Honorierung legen wir großen Wert. Im
Interesse unserer Mandanten.
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