Registrierkassenpflicht: die Zeit drängt, Anpassungen erforderlich

Der 1. April 2017 naht: kein Aprilscherz - ab dann müssen alle Registrierkassen manipulationssicher sein. Es ist erforderlich, die Registrierkassa mit einem speziellen Chip auszustatten und einer bestimmten Software.

Achtung: die Umstellung der Registrierkassenpflicht erfolgt in zwei Schritten. Schritt 2 betrifft die Manipulationssicherheit. Auf allen Rechnungen wird künftig ein QR-Code zu sehen sein, ein kleines quadratisches Kästchen das eingescannt und ausgelesen werden kann.

Österreich ist eines der letzten Länder Europas, in denen die Registrierkassenpflicht eingeführt wird. Dennoch ist das scheinbar bei den Unternehmen noch nicht so richtig angekommen: Schätzungen zufolge haben 90 Prozent der Kleinbetriebe noch nicht umgestellt.

Es drohen Strafen. Angeblich ist es für Steuerprüfungen ausreichend, wenn nachgewiesen werden kann, dass bis spätestens 15. März 2017 die Umrüstung bestellt worden ist. Um Strafen jedoch sicher zu vermeiden empfiehlt es sich (auch aufgrund der bestehenden Lieferengpässe), die Bestellung rasch in Auftrag zu geben.