Regierungsvorlage zur Änderung des Baugesetzes

Der Vorarlberger Landtag plant eine Änderung des Baugesetzes. Die Regierungsvorlage wurde am 10.04.2017 veröffentlicht und sieht folgende Eckpunkte vor:

  • die Verwendung eines Gebäudes als Betriebsstätte nach dem Wettengesetz (Stichwort: Wettterminals und Glücksspielautomaten) soll nicht mehr so einfach möglich sein. Wenn ein solches Lokal neu geschaffen werden soll, ist künftig auch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich.

  • die Überwachungsmöglichkeiten der Baubehörde werden ausgeweitet. Dies umfasst etwa Mitwirkungspflichten des Eigentümers, Verpächters oder Vermieters, wenn es um die Kontrolle des Objekts durch die Behörde geht.

  • ist bei Gefahr in Verzug ein rasches Handeln der Baubehörde erforderlich, kann künftig unter Umständen auch der Liegenschaftseigentümer direkt beauftragt werden (und nicht nur der Bauherr oder Bauausführende)

  • geht es um die Herstellung des rechtmäßigen Zustands (Bauführung ohne Bewilligung), war es bisher vorgeschrieben, den Bauherrn aufzufordern, einen Bauantrag zu stellen. Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, sogleich eine Verfügung zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zu erlassen

  • ausgedehnt sollen auch die Möglichkeiten der Baubehörde werden, wenn es um die Einstellung einer illegalen Bauführung geht (faktische Zwangsmaßnahmen wie Absperrung oder Versiegelung sollen möglich sein)

Die von der Landesregierung beschlossene Gesetzesvorlage wird nun vom Landtag behandelt werden.