GmbH als Vermögensanlage

Nach wie vor ist die Veranlagung des Vermögens in Form von Immobilien (Mietwohnungen, Geschäftsräumlichkeiten, etc) hoch im Kurs. Sobald ausreichendes Vermögen vorhanden ist oder bereits mehrere Immobilien angeschafft wurden, kann es steuerlich in mehrerlei Hinsicht sinnvoll sein, eine GmbH zu gründen und die Immobilien dort einzubringen.

Warum?

Wenn die GmbH als Vermieterin ihre Mieteinnahmen nicht ausschüttet, sind die Mieteinnahmen lediglich mit Körperschaftssteuer von 25% zu versteuern (anstatt Spitzensteuersatz 50% an Einkommenssteuer, wenn die Immobilie im Privateigentum gehalten wird). Oft ist eine Gewinnausschüttung aus der GmbH, die mit (weiteren) 27,5% Kapitalertragsteuer zu versteuern wäre, gar nicht erforderlich, da der Gesellschafter der GmbH über anderweitiges Einkommen verfügt (Einkommen aus Arbeitstätigkeit, sonstige Einkommen). Damit können 75% der Mieteinnahmen etwa zum Ankauf neuer Immobilien reinvestiert werden.

Im Falle eines Verkaufes der Immobilie durch die GmbH fällt keine Immobilienertragsteuer an - wenn der Gesellschafter die persönlich erworbene Immobilie veräußert hingegen schon (in der Regel 30% des Veräußerungsgewinnes). Schließlich kann auch im Falle der Übertragung an die Erben die Grunderwerbsteuer (die gerade bei sehr werthaltigen oder mehreren Immobilien nach der aktuellen Rechtslage mit 3,5% des Verkehrswertes sehr hoch sein kann) gänzlich entfallen, wenn die GmbH Anteile nicht an nur einen Erben übertragen werden.

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