COVID-19: Saisonkarten sind teilweise rückerstattungsfähig

Bekanntlich wurden im Vorjahr ab Mitte März die Lifte COVID-19-bedingt geschlossen. Für Saisonkartenbesitzer bedeutete dies, dass sie zwar eine Karte zum vollen Preis für die Saison 2019/2020 gekauft hatten, diese aber auf Grund der vorzeitigen Schließung der Skigebiete nur eingeschränkt nutzen konnten.

In Salzburg gab nun das Berufungsgericht einem Ehepaar Recht, welches einen Teil des Kartenpreises rückforderte. Dies mit der Begründung, dass ein zufälliger Untergang der Sache (also eine Schließung der Skigebiete in Folge höherer Gewalt, wie sie eine Pandemie darstellt) zur Aufhebung des Vertrages führe. Da in der Regel nur Entscheidungen des OGH publiziert werden, ist diese Entscheidung des Landesgerichtes nicht öffentlich verfügbar. Jedenfalls ist aber davon auszugehen, dass auch andere Gerichte der Rechtsauffassung des Salzburger Gerichtes folgen könnten.

Haben Sie daher für eine Saisonkarte im Vorjahr den vollen Preis bezahlt, stehen die Chancen gut, ihren Kaufpreis anteilig refundiert zu erhalten, sollten Sie noch keine Vergütung vom Liftbetreiber erhalten haben.

Autor: RA Dr. Christoph Eberle